Hier die aktuell gültigen Covid-19-Regeln für den Wintertourismus:
Skigebiete und Bergbahnen:
* Ab 15.11. sind die Seilbahnen verpflichtet, bei allen Gästen ab dem
vollendeten 12. Lebensjahr einen gültigen 2-G-Nachweis (geimpft oder
genesen) zu kontrollieren.
* Unter die 2-G-Regel fallen alle Personen ab 12 Jahren. Ausgenommen
sind Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Für österreichische
Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter)
gilt: Der Ninja-Pass (für Schulkinder in Österreich) wird dem 2-G-
Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis
für Seilbahnen.
* Bis 15.11. besteht FFP2-Masken-Pflicht in Gondeln, Kabinen oder
Sesselbahnen mit Schutzhaube und geschlossenen Wartebereichen.
Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
*Der 2-G-Nachweis ist in Seilbahnen (Skilifte und Gondeln) ab 15. November verpflichtend, die Maskenpflicht entfällt dann.