Hier die aktuell gültigen Covid-19-Regeln für den Wintertourismus: Skigebiete und Bergbahnen: * Ab 15.11. sind die Seilbahnen verpflichtet, bei allen Gästen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr einen gültigen 2-G-Nachweis (geimpft oder genesen) zu kontrollieren. * Unter die 2-G-Regel fallen alle Personen ab 12 Jahren. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Für österreichische Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass (für Schulkinder in Österreich) wird dem 2-G- Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis für Seilbahnen. * Bis 15.11. besteht FFP2-Masken-Pflicht in Gondeln, Kabinen oder Sesselbahnen mit Schutzhaube und geschlossenen Wartebereichen. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. *Der 2-G-Nachweis ist in Seilbahnen (Skilifte und Gondeln) ab 15. November verpflichtend, die Maskenpflicht entfällt dann.